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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KS tec GmbH

für Geschäfte mit Unternehmern einschließlich Online-Shop, technische Beratung, Sonderanfertigungen, C-Teile-Management, Kanban, VMI, Konsignationslager und internationale Geschäfte

Stand: September 2026

KS tec GmbH
Gutenbergstr. 9
82178 Puchheim
Deutschland

Amtsgericht München, HRB 229849
USt-IdNr. DE309304895


§ 1 Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der KS tec GmbH („KS tec“) und ihren Kunden.

1.2

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Geschäfte mit Verbrauchern werden von KS tec nicht angeboten und nicht abgeschlossen.

1.3

Diese AGB gelten insbesondere für:

  • den Verkauf von Standardprodukten über den Online-Shop,
  • den Verkauf von Produkten außerhalb des Online-Shops,
  • technische Komponenten, Armaturen, Fittings, Verschraubungen, Ventile, Schläuche, Rohre und Zubehör,
  • kundenspezifische Produkte und Sonderanfertigungen,
  • kundenspezifische Baugruppen,
  • bearbeitete, zugeschnittene oder konfektionierte Produkte,
  • technische Beratung und Produktempfehlungen,
  • Montage-, Reparatur-, Bearbeitungs- und sonstige technische Leistungen,
  • C-Teile-Management,
  • Kanban,
  • Vendor Managed Inventory (VMI),
  • Konsignationslager,
  • sowie sämtliche sonstigen Lieferungen und Leistungen von KS tec.

1.4

KS tec ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Hersteller, Lieferanten, Partnerunternehmen, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

1.5

Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KS tec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausführt.

Dies gilt nicht, soweit KS tec der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.6

Individuelle Vereinbarungen zwischen KS tec und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.7

Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1

Angebote von KS tec sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.

2.2

Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch eine Auftragsbestätigung von KS tec in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

2.3

Für Umfang und Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung von KS tec maßgeblich.

2.4

Produktdarstellungen, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen, Datenblätter, CAD-Daten und sonstige Informationen von KS tec stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder Garantie im Rechtssinne dar, soweit eine solche nicht ausdrücklich in Textform übernommen wurde.

2.5

KS tec ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • fehlender Verfügbarkeit,
  • fehlender technischer Machbarkeit,
  • unvollständigen oder unklaren Kundenvorgaben,
  • unzureichender Bonität,
  • offenen fälligen Forderungen,
  • Exportkontroll- oder Sanktionsrisiken,
  • fehlenden erforderlichen Genehmigungen,
  • oder nicht rechtzeitiger bzw. nicht möglicher Selbstbelieferung.

2.6

Bei offensichtlichen Schreib-, Druck-, Rechen- oder Übertragungsfehlern ist KS tec berechtigt, die entsprechende Erklärung bzw. Auftragsbestätigung nach den gesetzlichen Vorschriften anzufechten oder zu berichtigen.


§ 3 Online-Shop

3.1

Der Online-Shop der KS tec GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

3.2

Eine Registrierung im Online-Shop ist ausschließlich für geschäftlich handelnde Kunden vorgesehen.

Der Kunde hat bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Unternehmensangaben zu machen.

3.3

Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot von KS tec dar.

3.4

Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

3.5

Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt.

Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

Der Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung von KS tec oder durch Versand der Ware zustande.

3.6

Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.

3.7

Die jeweils geltenden AGB können vom Kunden vor und bei Vertragsschluss über einen entsprechenden Link abgerufen und gespeichert werden.

3.8

Der Online-Shop wird grundsätzlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands betrieben.

Lieferungen in andere Länder erfolgen nach individueller Vereinbarung und nach Maßgabe der Regelungen über internationale Geschäfte.

3.9

Sonderanfertigungen und kundenspezifische Produkte werden grundsätzlich nicht über den Online-Shop vertrieben, sondern individuell angeboten und beauftragt.


§ 4 Preise und Nebenkosten

4.1

Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2

Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Abfertigungs- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.

4.3

Kosten für Express-, Eil- oder Sondertransporte werden zusätzlich berechnet, sofern diese vom Kunden gewünscht oder durch Umstände aus seinem Verantwortungsbereich veranlasst werden.

4.4

KS tec erhebt grundsätzlich keine allgemeinen Mindermengenzuschläge.

Für einzelne Produkte, Sonderbeschaffungen, kundenspezifische Leistungen oder individuell vereinbarte Versorgungskonzepte können jedoch Mindestbestellmengen, Mindestabnahmemengen oder abweichende Konditionen vereinbart werden.

4.5

Maßgeblich ist grundsätzlich der in der Auftragsbestätigung von KS tec bestätigte Preis.


§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1

Zahlungen haben entsprechend den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.

5.2

KS tec ist insbesondere bei Neukunden, Kunden ohne ausreichende Zahlungshistorie oder bei erkennbaren Bonitätsrisiken berechtigt, Lieferungen von vollständiger Vorauszahlung abhängig zu machen.

5.3

Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.

5.4

Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde und sämtliche fälligen Forderungen von KS tec aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.

5.5

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.6

Bei Zahlungsverzug ist KS tec berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.

5.7

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von KS tec durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist KS tec berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

5.8

Kommt der Kunde einem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist KS tec berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.


§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

6.1

Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

6.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Übrigen kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche geltend gemacht werden. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 7 Lieferzeiten und Liefertermine

7.1

Lieferzeiten und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

7.2

Lieferfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten und – bei vereinbarter Vorauszahlung – mit vollständigem Zahlungseingang.

7.3

Vom Kunden nach Vertragsschluss verlangte Änderungen verlängern die Lieferzeit angemessen.

7.4
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die KS tec nicht zu vertreten hat und die die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, erhebliche Energie- oder Rohstoffengpässe, erhebliche Transport- oder Lieferkettenstörungen, Cyberangriffe, erhebliche Betriebsstörungen sowie erhebliche Ausfälle oder Verzögerungen bei Vorlieferanten, sofern KS tec trotz angemessener Vorsorge und rechtzeitiger Disposition nicht rechtzeitig beliefert wird. Dies gilt nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

7.5

KS tec ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

7.6

Gerät der Kunde mit einer erforderlichen Mitwirkungshandlung, Abnahme oder Zahlung in Verzug oder kommt er einer sonstigen erforderlichen Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

7.7

Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen ist KS tec im Falle eines Lieferverzugs zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen, soweit eine Fristsetzung gesetzlich nicht entbehrlich ist.


§ 8 Selbstbelieferung

8.1

KS tec behält sich den Abschluss und die Durchführung von Verträgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vor.

8.2
Dies gilt nur, wenn KS tec ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten ist.

8.3
KS tec wird den Kunden über eine erkennbare Nichtverfügbarkeit unverzüglich informieren.

8.4

Ist die Leistung dauerhaft nicht verfügbar, ist KS tec berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden für die betroffene nicht verfügbare Leistung unverzüglich erstattet.


§ 9 Versand, Gefahrübergang und Lagerung

9.1

Der Versand erfolgt ab Lager, Werk oder einem von KS tec bestimmten Versandort, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

9.2

Versandart und Transportmittel werden von KS tec nach billigem Ermessen bestimmt, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

9.3

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.

9.4

Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.

9.5

Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

9.6

In diesem Fall ist KS tec berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1

KS tec behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.2

Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.

10.3

Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.

10.4

Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich sämtlicher Nebenrechte an KS tec ab.

KS tec nimmt diese Abtretung an.

10.5

Der Kunde bleibt grundsätzlich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.

KS tec ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn hierfür ein berechtigter Grund besteht, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Gefährdung der Forderungen.

10.6

Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für KS tec.

Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von KS tec, erwirbt KS tec Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Bestandteile.

10.7

Der Kunde hat KS tec unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware zu informieren.

10.8

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist KS tec berechtigt, die gesetzlichen Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt auszuüben.

Die Rücknahme der Ware stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn KS tec dies ausdrücklich erklärt.

10.9

Übersteigt der Wert der aus dem Weiterverkauf abgetretenen Forderungen die offenen Forderungen von KS tec aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, ist KS tec auf Verlangen des Kunden verpflichtet, nach eigener Wahl Sicherheiten freizugeben, soweit die Voraussetzungen einer Übersicherung nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegen.


 

§ 11 Technische Beratung und Produktauswahl

11.1

KS tec stellt ihren Kunden technische Informationen, Datenblätter, Zeichnungen, CAD-Daten, Produktinformationen, Produktempfehlungen und technische Beratung zur Verfügung.

11.2

Die technische Beratung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen.

Der Kunde ist verpflichtet, KS tec alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

11.3
Die Verantwortung für die Auswahl des für den konkreten Anwendungsfall geeigneten Produkts verbleibt grundsätzlich beim Kunden. Dies gilt auch dann, wenn KS tec ein bestimmtes Produkt empfiehlt, auswählt, mehrere Produkte zur Auswahl stellt, Alternativprodukte vorschlägt, technische Daten miteinander vergleicht, technische Grenzen erläutert oder den Kunden bei der Produktauswahl unterstützt, soweit KS tec nicht ausdrücklich eine verbindliche Auslegung, Konstruktion, Engineering-Leistung oder Beschaffenheitszusage übernommen hat.

11.4

Der Kunde hat die Eignung des ausgewählten Produkts für seinen konkreten Anwendungsfall eigenverantwortlich zu prüfen.

Dies umfasst insbesondere die Prüfung von:

  • Betriebsdruck,
  • maximalem und minimalem Druck,
  • Temperatur,
  • Druckwechseln,
  • verwendeten Medien,
  • chemischer Beständigkeit,
  • Werkstoffverträglichkeit,
  • Dichtheit,
  • Durchfluss,
  • mechanischer Belastung,
  • Vibration,
  • Korrosion,
  • Einbausituation,
  • Anschlussbedingungen,
  • Umgebungsbedingungen,
  • Lebensdauer,
  • einschlägigen Normen,
  • gesetzlichen Anforderungen,
  • Zulassungen,
  • Sicherheitsanforderungen
  • und der Integration in die Gesamtanlage.

11.5

Eine technische Beratung oder Produktempfehlung von KS tec stellt ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung insbesondere keine:

  • verbindliche Anlagenplanung,
  • verbindliche Konstruktion,
  • Sicherheitsbewertung,
  • Gefährdungsbeurteilung,
  • technische Abnahme,
  • Auslegungsberechnung,
  • Engineering-Leistung,
  • Garantie der Eignung,
  • Garantie einer bestimmten Lebensdauer
  • oder Garantie einer bestimmten technischen Eigenschaft

dar.

11.6

Eine weitergehende Verantwortung von KS tec besteht nur, wenn KS tec ausdrücklich eine konkrete technische Planungs-, Auslegungs- oder Engineering-Leistung übernommen und deren Leistungsumfang in Textform vereinbart hat.

11.7

Auch bei einer ausdrücklich vereinbarten technischen Leistung bleibt der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Rahmenbedingungen verantwortlich.

11.8

KS tec haftet nicht für Nachteile oder Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet mitgeteilten Kundenangaben beruhen, soweit KS tec dies nicht zu vertreten hat.

11.9

Technische Daten, Datenblätter, Zeichnungen, CAD-Daten, Produktinformationen und sonstige technische Angaben dienen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder als Vertragsbestandteil bezeichnet sind, der allgemeinen Information und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.


 

§ 12 Technische Produktanforderungen und bestimmungsgemäße Verwendung

12.1

Der Kunde hat sämtliche Produkte entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und innerhalb der angegebenen technischen Grenzen einzusetzen.

12.2

Insbesondere bei Druck-, Gas-, Fluid-, Vakuum- und sonstigen technischen Systemen hat der Kunde die Eignung des Produkts für die konkrete Anwendung eigenverantwortlich sicherzustellen.

12.3

Der Kunde ist für die fachgerechte Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung verantwortlich, soweit KS tec diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.

12.4

Die Integration eines Produkts in eine Gesamtanlage erfolgt in Verantwortung des Kunden, soweit KS tec nicht ausdrücklich mit der Planung oder Integration beauftragt wurde.


§ 13 Kundenspezifische Produkte und Sonderanfertigungen

13.1

Kundenspezifische Produkte sind Produkte, die nach individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt, bearbeitet, konfektioniert, zusammengestellt oder speziell beschafft werden.

13.2

Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Angaben, Zeichnungen, Maße, Spezifikationen und technischen Anforderungen verantwortlich.

13.3

KS tec ist nicht verpflichtet, Kundenvorgaben auf technische oder konstruktive Richtigkeit zu überprüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.

13.4

Nach Vertragsschluss sind Stornierungen oder Änderungen kundenspezifischer Aufträge grundsätzlich ausgeschlossen.

13.5
Stimmt KS tec einer Änderung oder Stornierung ausnahmsweise zu, hat der Kunde die bis dahin tatsächlich angefallenen sowie die infolge der Änderung oder Stornierung unvermeidbar entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Hierzu zählen insbesondere Materialkosten, Beschaffungskosten, Fertigungskosten, Bearbeitungskosten, Fremdleistungskosten, Transportkosten, Lagerkosten, Stornokosten von Lieferanten und sonstige unmittelbar verursachte Kosten.

13.6

Weitergehende gesetzliche Ansprüche von KS tec bleiben unberührt.

13.7

Eine Rückgabe mangelfreier kundenspezifischer Produkte ist ausgeschlossen.


§ 14 Leistungen durch Partnerunternehmen

14.1

KS tec ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Partnerunternehmen, Lieferanten oder sonstige qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

14.2

Dies gilt insbesondere für:

  • kundenspezifische Baugruppen,
  • Rohrbearbeitung,
  • Biegen,
  • Ablängen,
  • Montage,
  • Reparaturen,
  • Bearbeitungen,
  • Konfektionierung
  • und sonstige technische Leistungen.

14.3

Sofern KS tec Vertragspartner des Kunden ist, bleibt KS tec für die vertraglich geschuldete Leistung nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.


§ 15 C-Teile-Management, Kanban und VMI

15.1

KS tec kann mit Kunden individuelle Versorgungssysteme wie C-Teile-Management, Kanban oder Vendor Managed Inventory (VMI) vereinbaren.

15.2

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Artikel und Artikelnummern,
  • Mindestbestände,
  • Zielbestände,
  • Meldebestände,
  • Lieferintervalle,
  • Forecasts,
  • Abrufmengen,
  • Lieferzeiten,
  • Lagerorte,
  • Behältersysteme,
  • Verantwortlichkeiten,
  • Bestandsführung
  • und Abrechnungsintervalle.

15.3

Forecasts des Kunden dienen grundsätzlich der Bedarfsplanung und stellen keine verbindliche Abnahmeverpflichtung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Verbindliche Abrufe und ausdrücklich vereinbarte Mindestabnahmemengen sind verbindlich.

15.4

Der Kunde hat Bestände ordnungsgemäß zu verwalten, zu schützen und vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu sichern.

15.5

Soweit KS tec Ware im Rahmen eines Konsignationslagers beim Kunden lagert, bleibt diese Ware bis zur vereinbarten Entnahme bzw. bis zum ausdrücklich vereinbarten Eigentumsübergang Eigentum von KS tec.

15.6

Die Entnahme aus dem Konsignationslager gilt als Abruf und führt zum Eigentumsübergang, soweit dies im jeweiligen Versorgungskonzept vereinbart ist.

15.7
Der Kunde hat KS tec eine nachvollziehbare Bestandskontrolle zu ermöglichen. KS tec ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung Bestandsaufnahmen durchzuführen. Konsignationsware ist vom Kunden eindeutig als Eigentum von KS tec zu kennzeichnen und, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist, getrennt oder zumindest eindeutig zugeordnet zu lagern. Der Kunde hat KS tec auf Verlangen angemessene Informationen über Lagerbestand, Lagerort und Bestandsbewegungen bereitzustellen.

15.8

Inventurdifferenzen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu untersuchen.

Der Kunde hat KS tec bei der Aufklärung von Bestandsdifferenzen angemessen zu unterstützen.

15.9

Für Verlust, Beschädigung, Schwund oder unbefugte Entnahme, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

15.10

Der Kunde ist verpflichtet, Konsignationsware angemessen gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern, soweit dies individuell vereinbart wurde.

15.11

Der Kunde darf Konsignationsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen noch anderweitig mit Rechten Dritter belasten.

15.12

Der Kunde hat KS tec unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Konsignationsware zu informieren.

15.13

Im Falle einer drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, eines Insolvenzantrags oder eines sonstigen Ereignisses, durch das die Eigentumsrechte von KS tec gefährdet werden, hat der Kunde KS tec unverzüglich zu informieren und die Inventarisierung und Herausgabe der KS tec gehörenden Ware zu ermöglichen.

15.14
Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit, bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder bei sonstiger Gefährdung der Eigentumsrechte von KS tec hat der Kunde die Konsignationsware bis zur Herausgabe gesondert zu verwahren und jede Verfügung zugunsten Dritter zu unterlassen. KS tec ist nach angemessener Vorankündigung berechtigt, die Bestände zu kontrollieren und die Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.

15.15

Bei Beendigung eines Kanban-, VMI- oder Konsignationssystems hat der Kunde sämtliche KS tec gehörenden Bestände unverzüglich herauszugeben bzw. deren Abholung zu ermöglichen.

15.16

Individuelle Vereinbarungen zu Mindestbeständen, Forecasts, Abrufverpflichtungen und Abnahmevolumina gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.


§ 16 Untersuchung und Mängelanzeige

16.1

Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.

16.2

Mängel sind KS tec unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

16.3

Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt § 377 HGB.

16.4

Die Mängelanzeige hat den behaupteten Mangel möglichst konkret zu beschreiben und, soweit möglich, insbesondere die betroffene Ware, Artikelnummer, Lieferposition, Menge und Art der Beanstandung zu benennen.

16.5

Unterbleibt eine ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.


§ 17 Sachmängel und Nacherfüllung

17.1

KS tec haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Bestimmungen.

17.2

Kein Sachmangel liegt insbesondere vor bei Schäden oder Beeinträchtigungen aufgrund:

  • natürlicher Abnutzung,
  • Verschleiß,
  • unsachgemäßer Behandlung,
  • fehlerhafter Montage,
  • ungeeigneter Betriebsbedingungen,
  • ungeeigneter Medien,
  • Überschreitung technischer Grenzen,
  • nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
  • Nichtbeachtung von Betriebs- oder Montageanweisungen,
  • eigenmächtigen Veränderungen,
  • Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte,
  • ungeeigneter Lagerung
  • oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.

17.3
Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften. KS tec ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern und die andere Art der Nacherfüllung anzubieten.

17.4

Der Kunde hat KS tec die erforderliche Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.

17.5

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.

17.6

Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.


§ 18 Gebrauchte Waren

18.1

Bei ausdrücklich als gebraucht angebotenen Waren wird die Beschaffenheit unter Berücksichtigung von Alter, bisheriger Nutzung und Zustand bestimmt.

18.2

Gebrauchsbedingte Abnutzungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie bei Vertragsschluss bekannt waren oder nach Art und Alter der Ware üblich sind.

18.3

Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche bei gebrauchten Waren zwölf Monate ab Ablieferung.

18.4

Die vorstehende Verkürzung gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.


§ 19 Kundenspezifische Ware – besondere Gewährleistungsregelungen

19.1

Bei kundenspezifischen Produkten sind die ausdrücklich vereinbarten technischen Spezifikationen maßgeblich.

19.2

Abweichungen von nicht ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich, technisch unvermeidbar oder für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.

19.3

Der Kunde ist verpflichtet, kundenspezifische Produkte vor Einbau, Verarbeitung oder Weiterverwendung auf Übereinstimmung mit seinen Vorgaben und auf Eignung für den vorgesehenen Einsatz zu prüfen.

19.4
Eine Weiterverarbeitung oder ein Einbau vor Durchführung dieser Prüfung erfolgt auf Risiko des Kunden, soweit KS tec nicht ausdrücklich eine andere Verantwortung übernommen hat. Dies gilt nicht, soweit der Mangel bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar war oder KS tec den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Beschaffenheit ausdrücklich garantiert hat.


§ 20 Keine freiwillige Rücknahme

20.1

Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht.

20.2

Ein Umtausch, eine Rückgabe oder Gutschrift mangelfreier Standardware erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.

20.3

Kundenspezifische Produkte, Sonderanfertigungen, bearbeitete, zugeschnittene, konfektionierte oder speziell für den Kunden beschaffte Produkte werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

20.4

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 21 Haftung

21.1

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet KS tec nach den gesetzlichen Vorschriften.

21.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KS tec nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

21.3

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.4

Soweit KS tec bei leichter Fahrlässigkeit nicht nach Ziffer 21.2 haftet, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

21.5

Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Ziffern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit KS tec hierfür gesetzlich haftet, für ausdrücklich übernommene Garantien, für arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie für eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsrecht.

21.6
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KS tec.


§ 22 Produkthaftung, Produktsicherheit und Rückruf

22.1

Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben unberührt.

22.2

Der Kunde ist verpflichtet, KS tec unverzüglich über Umstände zu informieren, die auf einen möglichen Produktfehler oder eine mögliche Sicherheitsrelevanz eines Produkts hindeuten.

22.3

Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.

22.4

Bei Rückruf-, Sicherheits- oder sonstigen Produktsicherheitsmaßnahmen hat der Kunde angemessen mitzuwirken.

22.5

Der Kunde hat KS tec auf berechtigtes Verlangen die zur Rückverfolgbarkeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

22.6

Soweit gesetzlich anwendbare Produktsicherheitsvorschriften, insbesondere die jeweils geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit und Marktüberwachung, Pflichten von KS tec oder des Kunden begründen, werden die Parteien einander die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und bei Sicherheitsmaßnahmen, Rückrufen, behördlichen Anfragen und Maßnahmen der Marktüberwachung angemessen zusammenarbeiten. Der Kunde wird insbesondere sicherheitsrelevante Informationen und Angaben zur Rückverfolgbarkeit unverzüglich weitergeben, soweit diese für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.


 

§ 23 Sicherheitskritische Anwendungen

23.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Produkte von KS tec nicht für sicherheitskritische Anwendungen ausgelegt oder hierfür freigegeben.

23.2

Als sicherheitskritische Anwendungen gelten insbesondere Anwendungen in:

  • Luft- und Raumfahrt,
  • Medizintechnik,
  • Kerntechnik,
  • militärischen Systemen,
  • explosionsgefährdeten Bereichen,
  • sicherheitsrelevanten Industrieanlagen,
  • Personen- und Lebensschutzsystemen,
  • sowie sonstigen Anwendungen, bei denen ein Produktfehler zu erheblichen Personen-, Umwelt- oder Sachschäden führen kann.

23.3

Der Kunde hat KS tec vor Vertragsschluss ausdrücklich über eine solche Anwendung zu informieren.

23.4

Ein Einsatz in einer sicherheitskritischen Anwendung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung über die hierfür erforderlichen Produkteigenschaften, Zulassungen, Prüfungen und Verantwortlichkeiten voraus.

23.5

Eine allgemeine Produktlieferung oder Produktempfehlung stellt keine Zusicherung der Eignung für eine sicherheitskritische Anwendung dar.


§ 24 Internationale Geschäfte und Incoterms®

24.1

Bei internationalen Lieferungen gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferbedingungen nach den Incoterms® 2020.

Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung konkret bezeichnete Incoterms®-Klausel und der dort angegebene Ort.

24.2

Dies gilt insbesondere für Lieferungen auf Grundlage von EXW, FCA, DAP oder einer sonst ausdrücklich vereinbarten Incoterms®-Klausel.

24.3

Soweit die Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält, trägt der Kunde sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben.

24.4

Der Kunde ist grundsätzlich für die Einfuhrfähigkeit der Ware im Bestimmungsland verantwortlich.

Dies umfasst insbesondere:

  • Einfuhrgenehmigungen,
  • Zulassungen,
  • Registrierungen,
  • technische Anforderungen,
  • Kennzeichnungspflichten,
  • Importlizenzen,
  • Zollformalitäten
  • und sonstige lokale Anforderungen.

24.5

Der Kunde stellt KS tec sämtliche für Export-, Zoll- und Compliance-Prüfungen erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung.

Dies betrifft insbesondere:

  • Endverwender,
  • Endverwendungszweck,
  • Bestimmungsland,
  • Lieferort,
  • Zwischenhändler,
  • Empfänger,
  • tatsächlichen Verwender
  • und sonstige Beteiligte.

24.6

Der Kunde ist verpflichtet, KS tec unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu informieren.

24.7

Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Einfuhr und Weiterverwendung der Produkte im Bestimmungsland, soweit KS tec hierfür nicht ausdrücklich eine eigene Verpflichtung übernommen hat.

24.8

Der Kunde darf die gelieferten Produkte nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- oder sonstige außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften weiterliefern, weiterverkaufen, ausführen oder anderweitig verwenden.


§ 25 Exportkontrolle, Dual-Use und Sanktionen

25.1

Die Erfüllung eines Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine anwendbaren deutschen, europäischen oder sonstigen zwingenden Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- oder außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

25.2

Dies gilt insbesondere für Vorschriften über:

  • Ausfuhrgenehmigungen,
  • Dual-Use-Güter,
  • Waffen und Rüstungsgüter,
  • Embargos,
  • wirtschaftliche Sanktionen,
  • Sanktionslisten,
  • Endverbleib,
  • Endverwendung
  • und sonstige außenwirtschaftliche Beschränkungen.

25.3

KS tec ist berechtigt, eine Lieferung auszusetzen oder zu verweigern, wenn eine erforderliche Genehmigung nicht vorliegt oder die Durchführung des Geschäfts gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften verstoßen würde.

25.4

KS tec ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund nach Vertragsschluss eingetretener oder bekannt gewordener rechtlicher Beschränkungen unzulässig oder unzumutbar wird.

25.5

Entstehen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, einer vom Kunden veranlassten unzulässigen Weiterlieferung oder eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Verstoßes Kosten oder Schäden, haftet der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.

25.6

Der Kunde hat KS tec von berechtigten Ansprüchen Dritter und Behörden freizustellen, soweit diese auf einem vom Kunden zu vertretender Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen beruhen.


§ 26 Höhere Gewalt und Lieferkettenstörungen

26.1

Ereignisse höherer Gewalt und sonstige außerhalb des Einflussbereichs von KS tec liegende Ereignisse befreien KS tec für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.

26.2

Dies gilt insbesondere für:

  • Bürgerkrieg,
  • Pandemien,
  • Epidemien,
  • Streiks,
  • Aussperrungen,
  • Energieausfälle,
  • Rohstoffmangel,
  • Produktionsausfälle,
  • Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten
  • und vergleichbare Ereignisse.

26.3

Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist KS tec berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.


§ 27 Verjährung

27.1
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln zwölf Monate ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche wegen Mängeln eines Bauwerks oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, bleiben unberührt.

27.2
Die Verkürzung nach Ziffer 27.1 gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsieht. Gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb der Lieferkette bleiben unberührt.

27.3
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.


§ 28 Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KS tec GmbH in Puchheim.


§ 29 Gerichtsstand

29.1

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das für den Sitz der KS tec GmbH zuständige Gericht. KS tec ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

29.2

Bei internationalen Geschäften gilt die Gerichtsstandsvereinbarung im Rahmen der jeweils anwendbaren internationalen Zuständigkeitsvorschriften.


§ 30 Rechtswahl

30.1

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen KS tec und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

30.2

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

30.3

Zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit deren Anwendung zwingend vorgeschrieben ist.


§ 31 Datenschutz

KS tec verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von KS tec.


§ 32 Schlussbestimmungen

32.1

Individuelle Vereinbarungen zwischen KS tec und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

32.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen und vorrangige Abreden der Parteien bleiben hiervon unberührt.

32.3

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

32.4

Eine automatische Zustimmung des Kunden zu Änderungen dieser AGB durch bloßes Schweigen wird nicht vereinbart.

32.5

Diese AGB gelten in deutscher Sprache.


KS tec GmbH
Gutenbergstr. 9
82178 Puchheim
Deutschland

Amtsgericht München, HRB 229849
USt-IdNr. DE309304895

Stand: September 2026

 

1. Allgemeines

1.1. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 BGB (nachfolgend Kunde genannt). Die bisherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden: AGB) werden durch die nachstehenden ersetzt, soweit gegen diese kein Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Erhalt der neuen Fassung erfolgt; nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die neuen AGB Vertragsbestandteil. Ein Schweigen wird nach Ablauf der Widerspruchsfrist als Zustimmung zur Geltung der neuen AGB-Fassung gewertet

1.2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden gelten, selbst bei Kenntnis, nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch uns.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und vertraulich zu behandeln. Alle Verträge kommen in der Regel mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit Übergabe der Ware zustande. Von der maßgebenden Auftragsbestätigung und unseren AGB abweichende Vereinbarungen vor oder bei Vertragsabschluss bedürfen stets unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 

2.2. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung von uns unverzüglich zurückerstattet.

2.3. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/ oder Gewicht bleiben vorbehalten, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und die Änderung wegen eines schwerwiegenden Änderungsgrundes für uns unvermeidlich ist

2.4. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, insbesondere aufgrund Überschreitung des Kreditlimits oder überfälliger, offener Rechnungen, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages nach Maßgabe des § 320 BGB zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Bewirkung der bereits fälligen Gegenleistung/Sicherheitsleistung gesetzt haben.

3. Preise, Zahlungen, Verzug und Vermögensverschlechterung

3.1. Soweit die Parteien im Einzelfall nichts anderes vereinbart haben, verstehen sich unsere Preise "EXW" (Incoterms 2020) zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ein etwaiger Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden und zwar auch dann, wenn wir ausnahmsweise die Versendungskosten tragen. Im Übrigen gilt Ziffer 6 ergänzend Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand hat der Kunde zu tragen.

3.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung netto ohne jeden Abzug bei unserer Zahlstelle in EURO zu zahlen. Erfolgt keine derartige Zahlung derart, gerät der Kunde in Zahlungsverzug.

3.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Kunde sie vollständig an uns im Sinne des § 362 BGB bewirkt hat.

3.4. Liegt auf Seiten des Kunden einer der in Ziffer 2.4 genannten Fälle vor, dürfen wir die gesamte Restschuld fällig stellen oder andere Sicherheitsleistungen verlangen.

3.5. Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 % Punkte über dem Basiszinssatz, es sei denn, der Kunde kann den Nachweis eines geringeren Schadens führen.“

4. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur im Hinblick auf Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit zulässig, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsabtretung

5.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bleiben wir Eigentümer der verkauften Sachen. 

5.2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Eigentümerin der Vorbehaltsware, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache in Höhe des Rechnungswertes wertanteilsmäßig auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt die Sachen, die in unserem (Mit-) Eigentum stehen unentgeltlich. 

5.3. Der Kunde verpflichtet sich, die Sachen, die in unserem (Mit-) Eigentum stehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Kunden. Erforderliche Wartungs- oder Inspektionsarbeiten hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Der Kunde verpflichtet sich, die Sachen, die in unserem (Mit-) Eigentum stehen, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.

5.4. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Diese Ermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug ist oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

5.5. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. 

5.6. Bei Zahlungsverzug oder eines anderweitigen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden sind wir, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Wir dürfen die von uns zurück genommene Vorbehaltsware verwerten.

5.7. Unser Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Das gleiche gilt bei sonstigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden. 

5.8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Lieferzeit und Lieferung

6.1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sofern keine verbindliche Lieferfrist vereinbart wurde, gelten die von uns angegebenen Lieferzeiten als voraussichtliche Lieferzeiten. Wir versenden ab Lager oder Werk. Kann die Ware nicht versendet werden aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist KS tec berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. Das Datum der Einlagerung gilt in solchen Fällen als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die Versanddokumente

6.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware unser Werk oder Lager oder das unseres Unterlieferanten verlassen hat sowie beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmte Personen oder Anstalten. Ist die Ware versandbereit, und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Kunden auf den Kunden über. 

6.3. Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Versandart, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt für Rechnung des Kunden unfrei. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden vereinbart. Etwaige Transportbeschädigungen und Verluste sind sofort bei Empfang der Ware geltend zu machen und durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen.

6.4. Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.

6.5. Wird die von uns geschuldete Lieferung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung sind wir darüber hinaus berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wird die ursprünglich vereinbarte Lieferzeit um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6.6. Geraten wir mit der Lieferung bei schriftlich vereinbartem Liefertermin in Verzug, so kann der Kunde vom  Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat, sofern nicht ausnahmsweise eine Fristsetzung entbehrlich ist. Wir sind berechtigt, uns ebenfalls ein Rücktrittsrecht einzuräumen für den Fall, dass wir selbst ohne unser Verschulden entgegen der vertraglichen Verpflichtung nicht innerhalb weiterer 7 Tage nach erfolglosem Ablauf der vorgenannten Nachfrist zur Nacherfüllung von unserem Lieferer beliefert wird. Das Recht des Kunden, Schadenersatz zu verlangen, richtet sich nach den Voraussetzungen in Ziffer 8.

7. Gewährleistung

7.1. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB beachtet wurden. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei uns bestellte Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet.

7.2. Offensichtliche Mängel hat uns der Kunde unverzüglich gemäß § 377 HGB schriftlich anzuzeigen, anderenfalls die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.3. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar.

7.4. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sind wir zur Nachbesserung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten; letzteres und der Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung gelten jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit. Das Recht des Kunden, Schadenersatz geltend zu machen, richtet sich nach Ziffer 8.
7.5. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. wobei wir Transport- und Wegekosten nur tragen, sofern und soweit sie nicht darauf beruhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.

7.6. Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung der Sache beim Kunden. Das gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (s. o. Ziffer 7.3.) oder soweit die Pflichtverletzung von uns vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Übrigen bleiben § 444 und 479 BGB unberührt. 

7.7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

7.8. Verletzen wir nicht leistungsbezogene Pflichten gem. § 241 Abs. 2 BGB, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht und ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus nur dann zu, wenn er uns vorher schriftlich abgemahnt hat und die Pflichtverletzung dennoch nicht unterlassen worden ist.

8. Schadensersatz, Haftungsbeschränkung

8.1. Wir haften nicht für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Mangelfolgeschäden jeder Art; insbesondere entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, oder soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

8.2. Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen, bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbaren Schäden. 

8.3. Für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist unsere Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung wegen Vorsatz bleibt unberührt. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Dies gilt auch, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, § 444 BGB.

9. Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit

9.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und Durchführbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei Lücken des Vertrages.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Geschäftssitz unserer Zweigniederlassung, die die jeweilige Lieferung ausführt.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen gilt die vorstehende Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit dies nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften über die internationale Zuständigkeit zulässig ist.

11. Bundesdatenschutzgesetz

Wir sind berechtigt, alle im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung erhaltenen Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für eigene Zwecke zu speichern.

KS tec GmbH
Gutenbergstr. 9
D - 82178 Puchheim