Allgemeine Geschäftsbedingungen der KS tec GmbH
für Geschäfte mit Unternehmern einschließlich Online-Shop, technische Beratung, Sonderanfertigungen, C-Teile-Management, Kanban, VMI, Konsignationslager und internationale Geschäfte
Stand: September 2026
KS tec GmbH
Gutenbergstr. 9
82178 Puchheim
Deutschland
Amtsgericht München, HRB 229849
USt-IdNr. DE309304895
§ 1 Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge und sonstigen Geschäftsbeziehungen zwischen der KS tec GmbH („KS tec“) und ihren Kunden.
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Geschäfte mit Verbrauchern werden von KS tec nicht angeboten und nicht abgeschlossen.
1.3
Diese AGB gelten insbesondere für:
- den Verkauf von Standardprodukten über den Online-Shop,
- den Verkauf von Produkten außerhalb des Online-Shops,
- technische Komponenten, Armaturen, Fittings, Verschraubungen, Ventile, Schläuche, Rohre und Zubehör,
- kundenspezifische Produkte und Sonderanfertigungen,
- kundenspezifische Baugruppen,
- bearbeitete, zugeschnittene oder konfektionierte Produkte,
- technische Beratung und Produktempfehlungen,
- Montage-, Reparatur-, Bearbeitungs- und sonstige technische Leistungen,
- C-Teile-Management,
- Kanban,
- Vendor Managed Inventory (VMI),
- Konsignationslager,
- sowie sämtliche sonstigen Lieferungen und Leistungen von KS tec.
1.4
KS tec ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Hersteller, Lieferanten, Partnerunternehmen, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
1.5
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KS tec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder eine Lieferung bzw. Leistung vorbehaltlos ausführt.
Dies gilt nicht, soweit KS tec der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.6
Individuelle Vereinbarungen zwischen KS tec und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.7
Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
2.1
Angebote von KS tec sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
2.2
Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst durch eine Auftragsbestätigung von KS tec in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.
2.3
Für Umfang und Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistung ist grundsätzlich die Auftragsbestätigung von KS tec maßgeblich.
2.4
Produktdarstellungen, Kataloge, Preislisten, Zeichnungen, Abbildungen, Datenblätter, CAD-Daten und sonstige Informationen von KS tec stellen keine Beschaffenheitsgarantie oder Garantie im Rechtssinne dar, soweit eine solche nicht ausdrücklich in Textform übernommen wurde.
2.5
KS tec ist berechtigt, Bestellungen abzulehnen.
Dies gilt insbesondere bei:
- fehlender Verfügbarkeit,
- fehlender technischer Machbarkeit,
- unvollständigen oder unklaren Kundenvorgaben,
- unzureichender Bonität,
- offenen fälligen Forderungen,
- Exportkontroll- oder Sanktionsrisiken,
- fehlenden erforderlichen Genehmigungen,
- oder nicht rechtzeitiger bzw. nicht möglicher Selbstbelieferung.
2.6
Bei offensichtlichen Schreib-, Druck-, Rechen- oder Übertragungsfehlern ist KS tec berechtigt, die entsprechende Erklärung bzw. Auftragsbestätigung nach den gesetzlichen Vorschriften anzufechten oder zu berichtigen.
§ 3 Online-Shop
3.1
Der Online-Shop der KS tec GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
3.2
Eine Registrierung im Online-Shop ist ausschließlich für geschäftlich handelnde Kunden vorgesehen.
Der Kunde hat bei Registrierung und Bestellung vollständige und zutreffende Unternehmensangaben zu machen.
3.3
Die Darstellung von Produkten im Online-Shop stellt kein verbindliches Angebot von KS tec dar.
3.4
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
3.5
Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden elektronisch bestätigt.
Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
Der Vertrag kommt erst durch eine gesonderte Auftragsbestätigung von KS tec oder durch Versand der Ware zustande.
3.6
Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und korrigieren.
3.7
Die jeweils geltenden AGB können vom Kunden vor und bei Vertragsschluss über einen entsprechenden Link abgerufen und gespeichert werden.
3.8
Der Online-Shop wird grundsätzlich für Lieferungen innerhalb Deutschlands betrieben.
Lieferungen in andere Länder erfolgen nach individueller Vereinbarung und nach Maßgabe der Regelungen über internationale Geschäfte.
3.9
Sonderanfertigungen und kundenspezifische Produkte werden grundsätzlich nicht über den Online-Shop vertrieben, sondern individuell angeboten und beauftragt.
§ 4 Preise und Nebenkosten
4.1
Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2
Versand-, Fracht-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll-, Abfertigungs- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.3
Kosten für Express-, Eil- oder Sondertransporte werden zusätzlich berechnet, sofern diese vom Kunden gewünscht oder durch Umstände aus seinem Verantwortungsbereich veranlasst werden.
4.4
KS tec erhebt grundsätzlich keine allgemeinen Mindermengenzuschläge.
Für einzelne Produkte, Sonderbeschaffungen, kundenspezifische Leistungen oder individuell vereinbarte Versorgungskonzepte können jedoch Mindestbestellmengen, Mindestabnahmemengen oder abweichende Konditionen vereinbart werden.
4.5
Maßgeblich ist grundsätzlich der in der Auftragsbestätigung von KS tec bestätigte Preis.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1
Zahlungen haben entsprechend den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen zu erfolgen.
5.2
KS tec ist insbesondere bei Neukunden, Kunden ohne ausreichende Zahlungshistorie oder bei erkennbaren Bonitätsrisiken berechtigt, Lieferungen von vollständiger Vorauszahlung abhängig zu machen.
5.3
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
5.4
Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde und sämtliche fälligen Forderungen von KS tec aus der Geschäftsbeziehung ausgeglichen sind.
5.5
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.6
Bei Zahlungsverzug ist KS tec berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten.
5.7
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von KS tec durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, ist KS tec berechtigt, weitere Leistungen von Vorauszahlung oder angemessener Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
5.8
Kommt der Kunde einem berechtigten Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist KS tec berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
6.1
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt.
6.2
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein
Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Im Übrigen kann ein
Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche geltend gemacht werden. Zwingende gesetzliche
Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 7 Lieferzeiten und Liefertermine
7.1
Lieferzeiten und Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2
Lieferfristen beginnen frühestens mit vollständiger Klärung sämtlicher technischer und kaufmännischer Einzelheiten und – bei vereinbarter Vorauszahlung – mit vollständigem Zahlungseingang.
7.3
Vom Kunden nach Vertragsschluss verlangte Änderungen verlängern die Lieferzeit angemessen.
7.4
Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Ereignissen, die KS tec nicht zu
vertreten hat und die die Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend
unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere höhere Gewalt, Krieg, kriegerische
Auseinandersetzungen, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien,
behördliche Maßnahmen, Arbeitskampfmaßnahmen, erhebliche Energie- oder
Rohstoffengpässe, erhebliche Transport- oder Lieferkettenstörungen,
Cyberangriffe, erhebliche Betriebsstörungen sowie erhebliche Ausfälle oder
Verzögerungen bei Vorlieferanten, sofern KS tec trotz angemessener Vorsorge und
rechtzeitiger Disposition nicht rechtzeitig beliefert wird. Dies gilt nur für
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
7.5
KS tec ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
7.6
Gerät der Kunde mit einer erforderlichen Mitwirkungshandlung, Abnahme oder Zahlung in Verzug oder kommt er einer sonstigen erforderlichen Mitwirkung nicht rechtzeitig nach, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
7.7
Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen ist KS tec im Falle eines Lieferverzugs zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen, soweit eine Fristsetzung gesetzlich nicht entbehrlich ist.
§ 8 Selbstbelieferung
8.1
KS tec behält sich den Abschluss und die Durchführung von Verträgen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung vor.
8.2
Dies gilt nur, wenn KS tec ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat
und die Nichtbelieferung nicht zu vertreten ist.
8.3
KS tec wird den Kunden über eine erkennbare Nichtverfügbarkeit unverzüglich
informieren.
8.4
Ist die Leistung dauerhaft nicht verfügbar, ist KS tec berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden für die betroffene nicht verfügbare Leistung unverzüglich erstattet.
§ 9 Versand, Gefahrübergang und Lagerung
9.1
Der Versand erfolgt ab Lager, Werk oder einem von KS tec bestimmten Versandort, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
9.2
Versandart und Transportmittel werden von KS tec nach billigem Ermessen bestimmt, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9.3
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht nach den gesetzlichen Vorschriften auf den Kunden über.
9.4
Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen zur Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über.
9.5
Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
9.6
In diesem Fall ist KS tec berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1
KS tec behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.2
Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und angemessen gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
10.3
Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde.
10.4
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware einschließlich sämtlicher Nebenrechte an KS tec ab.
KS tec nimmt diese Abtretung an.
10.5
Der Kunde bleibt grundsätzlich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.
KS tec ist berechtigt, diese Einziehungsermächtigung zu widerrufen, wenn hierfür ein berechtigter Grund besteht, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Gefährdung der Forderungen.
10.6
Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für KS tec.
Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden oder vermischt und erlischt dadurch das Eigentum von KS tec, erwirbt KS tec Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Bestandteile.
10.7
Der Kunde hat KS tec unverzüglich über Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware zu informieren.
10.8
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist KS tec berechtigt, die gesetzlichen Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt auszuüben.
Die Rücknahme der Ware stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn KS tec dies ausdrücklich erklärt.
10.9
Übersteigt der Wert der aus dem Weiterverkauf abgetretenen Forderungen die offenen Forderungen von KS tec aus der Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, ist KS tec auf Verlangen des Kunden verpflichtet, nach eigener Wahl Sicherheiten freizugeben, soweit die Voraussetzungen einer Übersicherung nach den gesetzlichen Vorschriften vorliegen.
§ 11 Technische Beratung und Produktauswahl
11.1
KS tec stellt ihren Kunden technische Informationen, Datenblätter, Zeichnungen, CAD-Daten, Produktinformationen, Produktempfehlungen und technische Beratung zur Verfügung.
11.2
Die technische Beratung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen.
Der Kunde ist verpflichtet, KS tec alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
11.3
Die Verantwortung für die Auswahl des für den konkreten Anwendungsfall
geeigneten Produkts verbleibt grundsätzlich beim Kunden. Dies gilt auch dann,
wenn KS tec ein bestimmtes Produkt empfiehlt, auswählt, mehrere Produkte zur
Auswahl stellt, Alternativprodukte vorschlägt, technische Daten miteinander
vergleicht, technische Grenzen erläutert oder den Kunden bei der Produktauswahl
unterstützt, soweit KS tec nicht ausdrücklich eine verbindliche Auslegung,
Konstruktion, Engineering-Leistung oder Beschaffenheitszusage übernommen hat.
11.4
Der Kunde hat die Eignung des ausgewählten Produkts für seinen konkreten Anwendungsfall eigenverantwortlich zu prüfen.
Dies umfasst insbesondere die Prüfung von:
- Betriebsdruck,
- maximalem und minimalem Druck,
- Temperatur,
- Druckwechseln,
- verwendeten Medien,
- chemischer Beständigkeit,
- Werkstoffverträglichkeit,
- Dichtheit,
- Durchfluss,
- mechanischer Belastung,
- Vibration,
- Korrosion,
- Einbausituation,
- Anschlussbedingungen,
- Umgebungsbedingungen,
- Lebensdauer,
- einschlägigen Normen,
- gesetzlichen Anforderungen,
- Zulassungen,
- Sicherheitsanforderungen
- und der Integration in die Gesamtanlage.
11.5
Eine technische Beratung oder Produktempfehlung von KS tec stellt ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung insbesondere keine:
- verbindliche Anlagenplanung,
- verbindliche Konstruktion,
- Sicherheitsbewertung,
- Gefährdungsbeurteilung,
- technische Abnahme,
- Auslegungsberechnung,
- Engineering-Leistung,
- Garantie der Eignung,
- Garantie einer bestimmten Lebensdauer
- oder Garantie einer bestimmten technischen Eigenschaft
dar.
11.6
Eine weitergehende Verantwortung von KS tec besteht nur, wenn KS tec ausdrücklich eine konkrete technische Planungs-, Auslegungs- oder Engineering-Leistung übernommen und deren Leistungsumfang in Textform vereinbart hat.
11.7
Auch bei einer ausdrücklich vereinbarten technischen Leistung bleibt der Kunde für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Rahmenbedingungen verantwortlich.
11.8
KS tec haftet nicht für Nachteile oder Schäden, die auf unvollständigen, unrichtigen oder verspätet mitgeteilten Kundenangaben beruhen, soweit KS tec dies nicht zu vertreten hat.
11.9
Technische Daten, Datenblätter, Zeichnungen, CAD-Daten, Produktinformationen und sonstige technische Angaben dienen, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder als Vertragsbestandteil bezeichnet sind, der allgemeinen Information und stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie dar.
§ 12 Technische Produktanforderungen und bestimmungsgemäße Verwendung
12.1
Der Kunde hat sämtliche Produkte entsprechend ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung und innerhalb der angegebenen technischen Grenzen einzusetzen.
12.2
Insbesondere bei Druck-, Gas-, Fluid-, Vakuum- und sonstigen technischen Systemen hat der Kunde die Eignung des Produkts für die konkrete Anwendung eigenverantwortlich sicherzustellen.
12.3
Der Kunde ist für die fachgerechte Montage, Installation, Inbetriebnahme, Wartung und Prüfung verantwortlich, soweit KS tec diese Leistungen nicht ausdrücklich übernommen hat.
12.4
Die Integration eines Produkts in eine Gesamtanlage erfolgt in Verantwortung des Kunden, soweit KS tec nicht ausdrücklich mit der Planung oder Integration beauftragt wurde.
§ 13 Kundenspezifische Produkte und Sonderanfertigungen
13.1
Kundenspezifische Produkte sind Produkte, die nach individuellen Vorgaben des Kunden hergestellt, bearbeitet, konfektioniert, zusammengestellt oder speziell beschafft werden.
13.2
Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher von ihm bereitgestellter Angaben, Zeichnungen, Maße, Spezifikationen und technischen Anforderungen verantwortlich.
13.3
KS tec ist nicht verpflichtet, Kundenvorgaben auf technische oder konstruktive Richtigkeit zu überprüfen, soweit eine solche Prüfung nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
13.4
Nach Vertragsschluss sind Stornierungen oder Änderungen kundenspezifischer Aufträge grundsätzlich ausgeschlossen.
13.5
Stimmt KS tec einer Änderung oder Stornierung ausnahmsweise zu, hat der Kunde
die bis dahin tatsächlich angefallenen sowie die infolge der Änderung oder
Stornierung unvermeidbar entstehenden angemessenen Kosten zu ersetzen. Hierzu
zählen insbesondere Materialkosten, Beschaffungskosten, Fertigungskosten,
Bearbeitungskosten, Fremdleistungskosten, Transportkosten, Lagerkosten,
Stornokosten von Lieferanten und sonstige unmittelbar verursachte Kosten.
13.6
Weitergehende gesetzliche Ansprüche von KS tec bleiben unberührt.
13.7
Eine Rückgabe mangelfreier kundenspezifischer Produkte ist ausgeschlossen.
§ 14 Leistungen durch Partnerunternehmen
14.1
KS tec ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Partnerunternehmen, Lieferanten oder sonstige qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
14.2
Dies gilt insbesondere für:
- kundenspezifische Baugruppen,
- Rohrbearbeitung,
- Biegen,
- Ablängen,
- Montage,
- Reparaturen,
- Bearbeitungen,
- Konfektionierung
- und sonstige technische Leistungen.
14.3
Sofern KS tec Vertragspartner des Kunden ist, bleibt KS tec für die vertraglich geschuldete Leistung nach Maßgabe dieser AGB verantwortlich.
§ 15 C-Teile-Management, Kanban und VMI
15.1
KS tec kann mit Kunden individuelle Versorgungssysteme wie C-Teile-Management, Kanban oder Vendor Managed Inventory (VMI) vereinbaren.
15.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Artikel und Artikelnummern,
- Mindestbestände,
- Zielbestände,
- Meldebestände,
- Lieferintervalle,
- Forecasts,
- Abrufmengen,
- Lieferzeiten,
- Lagerorte,
- Behältersysteme,
- Verantwortlichkeiten,
- Bestandsführung
- und Abrechnungsintervalle.
15.3
Forecasts des Kunden dienen grundsätzlich der Bedarfsplanung und stellen keine verbindliche Abnahmeverpflichtung dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Verbindliche Abrufe und ausdrücklich vereinbarte Mindestabnahmemengen sind verbindlich.
15.4
Der Kunde hat Bestände ordnungsgemäß zu verwalten, zu schützen und vor Verlust, Beschädigung und unbefugtem Zugriff zu sichern.
15.5
Soweit KS tec Ware im Rahmen eines Konsignationslagers beim Kunden lagert, bleibt diese Ware bis zur vereinbarten Entnahme bzw. bis zum ausdrücklich vereinbarten Eigentumsübergang Eigentum von KS tec.
15.6
Die Entnahme aus dem Konsignationslager gilt als Abruf und führt zum Eigentumsübergang, soweit dies im jeweiligen Versorgungskonzept vereinbart ist.
15.7
Der Kunde hat KS tec eine nachvollziehbare Bestandskontrolle zu ermöglichen. KS
tec ist berechtigt, nach angemessener Vorankündigung Bestandsaufnahmen
durchzuführen. Konsignationsware ist vom Kunden eindeutig als Eigentum von KS
tec zu kennzeichnen und, soweit dies nach den Umständen zumutbar ist, getrennt
oder zumindest eindeutig zugeordnet zu lagern. Der Kunde hat KS tec auf
Verlangen angemessene Informationen über Lagerbestand, Lagerort und
Bestandsbewegungen bereitzustellen.
15.8
Inventurdifferenzen sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu untersuchen.
Der Kunde hat KS tec bei der Aufklärung von Bestandsdifferenzen angemessen zu unterstützen.
15.9
Für Verlust, Beschädigung, Schwund oder unbefugte Entnahme, die aus dem Verantwortungsbereich des Kunden stammen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
15.10
Der Kunde ist verpflichtet, Konsignationsware angemessen gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern, soweit dies individuell vereinbart wurde.
15.11
Der Kunde darf Konsignationsware weder verpfänden noch sicherungsübereignen noch anderweitig mit Rechten Dritter belasten.
15.12
Der Kunde hat KS tec unverzüglich über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter auf Konsignationsware zu informieren.
15.13
Im Falle einer drohenden oder eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, eines Insolvenzantrags oder eines sonstigen Ereignisses, durch das die Eigentumsrechte von KS tec gefährdet werden, hat der Kunde KS tec unverzüglich zu informieren und die Inventarisierung und Herausgabe der KS tec gehörenden Ware zu ermöglichen.
15.14
Bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit, bei Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder bei sonstiger Gefährdung der Eigentumsrechte von KS
tec hat der Kunde die Konsignationsware bis zur Herausgabe gesondert zu
verwahren und jede Verfügung zugunsten Dritter zu unterlassen. KS tec ist nach
angemessener Vorankündigung berechtigt, die Bestände zu kontrollieren und die
Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Ware zu verlangen.
15.15
Bei Beendigung eines Kanban-, VMI- oder Konsignationssystems hat der Kunde sämtliche KS tec gehörenden Bestände unverzüglich herauszugeben bzw. deren Abholung zu ermöglichen.
15.16
Individuelle Vereinbarungen zu Mindestbeständen, Forecasts, Abrufverpflichtungen und Abnahmevolumina gehen diesen allgemeinen Regelungen vor.
§ 16 Untersuchung und Mängelanzeige
16.1
Der Kunde hat die Ware nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist.
16.2
Mängel sind KS tec unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
16.3
Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt § 377 HGB.
16.4
Die Mängelanzeige hat den behaupteten Mangel möglichst konkret zu beschreiben und, soweit möglich, insbesondere die betroffene Ware, Artikelnummer, Lieferposition, Menge und Art der Beanstandung zu benennen.
16.5
Unterbleibt eine ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware hinsichtlich des betreffenden Mangels als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
§ 17 Sachmängel und Nacherfüllung
17.1
KS tec haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften und den nachfolgenden Bestimmungen.
17.2
Kein Sachmangel liegt insbesondere vor bei Schäden oder Beeinträchtigungen aufgrund:
- natürlicher Abnutzung,
- Verschleiß,
- unsachgemäßer Behandlung,
- fehlerhafter Montage,
- ungeeigneter Betriebsbedingungen,
- ungeeigneter Medien,
- Überschreitung technischer Grenzen,
- nicht bestimmungsgemäßer Verwendung,
- Nichtbeachtung von Betriebs- oder Montageanweisungen,
- eigenmächtigen Veränderungen,
- Reparaturen durch nicht autorisierte Dritte,
- ungeeigneter Lagerung
- oder sonstiger Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden.
17.3
Bei berechtigten Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung nach
den gesetzlichen Vorschriften. KS tec ist berechtigt, die vom Kunden gewählte
Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern und
die andere Art der Nacherfüllung anzubieten.
17.4
Der Kunde hat KS tec die erforderliche Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben.
17.5
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte zu.
17.6
Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen, soweit ein Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlich unzulässig wäre.
§ 18 Gebrauchte Waren
18.1
Bei ausdrücklich als gebraucht angebotenen Waren wird die Beschaffenheit unter Berücksichtigung von Alter, bisheriger Nutzung und Zustand bestimmt.
18.2
Gebrauchsbedingte Abnutzungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit sie bei Vertragsschluss bekannt waren oder nach Art und Alter der Ware üblich sind.
18.3
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche bei gebrauchten Waren zwölf Monate ab Ablieferung.
18.4
Die vorstehende Verkürzung gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist.
§ 19 Kundenspezifische Ware – besondere Gewährleistungsregelungen
19.1
Bei kundenspezifischen Produkten sind die ausdrücklich vereinbarten technischen Spezifikationen maßgeblich.
19.2
Abweichungen von nicht ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie handelsüblich, technisch unvermeidbar oder für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
19.3
Der Kunde ist verpflichtet, kundenspezifische Produkte vor Einbau, Verarbeitung oder Weiterverwendung auf Übereinstimmung mit seinen Vorgaben und auf Eignung für den vorgesehenen Einsatz zu prüfen.
19.4
Eine Weiterverarbeitung oder ein Einbau vor Durchführung dieser Prüfung
erfolgt auf Risiko des Kunden, soweit KS tec nicht ausdrücklich eine andere
Verantwortung übernommen hat. Dies gilt nicht, soweit der Mangel bei
ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbar war oder KS tec den Mangel arglistig
verschwiegen oder eine entsprechende Beschaffenheit ausdrücklich garantiert
hat.
§ 20 Keine freiwillige Rücknahme
20.1
Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Ware besteht nicht.
20.2
Ein Umtausch, eine Rückgabe oder Gutschrift mangelfreier Standardware erfolgt nur aufgrund einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung.
20.3
Kundenspezifische Produkte, Sonderanfertigungen, bearbeitete, zugeschnittene, konfektionierte oder speziell für den Kunden beschaffte Produkte werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
20.4
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 21 Haftung
21.1
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet KS tec nach den gesetzlichen Vorschriften.
21.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KS tec nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
21.3
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
21.4
Soweit KS tec bei leichter Fahrlässigkeit nicht nach Ziffer 21.2 haftet, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn und sonstige Folgeschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
21.5
Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Ziffern gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit KS tec hierfür gesetzlich haftet, für ausdrücklich übernommene Garantien, für arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie für eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsrecht.
21.6
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KS tec.
§ 22 Produkthaftung, Produktsicherheit und Rückruf
22.1
Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben unberührt.
22.2
Der Kunde ist verpflichtet, KS tec unverzüglich über Umstände zu informieren, die auf einen möglichen Produktfehler oder eine mögliche Sicherheitsrelevanz eines Produkts hindeuten.
22.3
Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
22.4
Bei Rückruf-, Sicherheits- oder sonstigen Produktsicherheitsmaßnahmen hat der Kunde angemessen mitzuwirken.
22.5
Der Kunde hat KS tec auf berechtigtes Verlangen die zur Rückverfolgbarkeit erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
22.6
Soweit gesetzlich anwendbare Produktsicherheitsvorschriften, insbesondere die jeweils geltenden Vorschriften zur Produktsicherheit und Marktüberwachung, Pflichten von KS tec oder des Kunden begründen, werden die Parteien einander die hierfür erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen und bei Sicherheitsmaßnahmen, Rückrufen, behördlichen Anfragen und Maßnahmen der Marktüberwachung angemessen zusammenarbeiten. Der Kunde wird insbesondere sicherheitsrelevante Informationen und Angaben zur Rückverfolgbarkeit unverzüglich weitergeben, soweit diese für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich sind.
§ 23 Sicherheitskritische Anwendungen
23.1
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Produkte von KS tec nicht
für sicherheitskritische Anwendungen ausgelegt oder hierfür freigegeben.
23.2
Als sicherheitskritische Anwendungen gelten insbesondere Anwendungen in:
- Luft- und Raumfahrt,
- Medizintechnik,
- Kerntechnik,
- militärischen Systemen,
- explosionsgefährdeten Bereichen,
- sicherheitsrelevanten Industrieanlagen,
- Personen- und Lebensschutzsystemen,
- sowie sonstigen Anwendungen, bei denen ein Produktfehler zu erheblichen Personen-, Umwelt- oder Sachschäden führen kann.
23.3
Der Kunde hat KS tec vor Vertragsschluss ausdrücklich über eine solche Anwendung zu informieren.
23.4
Ein Einsatz in einer sicherheitskritischen Anwendung setzt eine ausdrückliche Vereinbarung über die hierfür erforderlichen Produkteigenschaften, Zulassungen, Prüfungen und Verantwortlichkeiten voraus.
23.5
Eine allgemeine Produktlieferung oder Produktempfehlung stellt keine Zusicherung der Eignung für eine sicherheitskritische Anwendung dar.
§ 24 Internationale Geschäfte und Incoterms®
24.1
Bei internationalen Lieferungen gelten die in der jeweiligen Auftragsbestätigung vereinbarten Lieferbedingungen nach den Incoterms® 2020.
Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung konkret bezeichnete Incoterms®-Klausel und der dort angegebene Ort.
24.2
Dies gilt insbesondere für Lieferungen auf Grundlage von EXW, FCA, DAP oder einer sonst ausdrücklich vereinbarten Incoterms®-Klausel.
24.3
Soweit die Auftragsbestätigung keine abweichende Regelung enthält, trägt der Kunde sämtliche im Bestimmungsland anfallenden Einfuhrabgaben, Zölle, Steuern, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben.
24.4
Der Kunde ist grundsätzlich für die Einfuhrfähigkeit der Ware im Bestimmungsland verantwortlich.
Dies umfasst insbesondere:
- Einfuhrgenehmigungen,
- Zulassungen,
- Registrierungen,
- technische Anforderungen,
- Kennzeichnungspflichten,
- Importlizenzen,
- Zollformalitäten
- und sonstige lokale Anforderungen.
24.5
Der Kunde stellt KS tec sämtliche für Export-, Zoll- und Compliance-Prüfungen erforderlichen Angaben vollständig und richtig zur Verfügung.
Dies betrifft insbesondere:
- Endverwender,
- Endverwendungszweck,
- Bestimmungsland,
- Lieferort,
- Zwischenhändler,
- Empfänger,
- tatsächlichen Verwender
- und sonstige Beteiligte.
24.6
Der Kunde ist verpflichtet, KS tec unverzüglich über Änderungen dieser Angaben zu informieren.
24.7
Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtmäßige Einfuhr und Weiterverwendung der Produkte im Bestimmungsland, soweit KS tec hierfür nicht ausdrücklich eine eigene Verpflichtung übernommen hat.
24.8
Der Kunde darf die gelieferten Produkte nicht unter Verstoß gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- oder sonstige außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften weiterliefern, weiterverkaufen, ausführen oder anderweitig verwenden.
§ 25 Exportkontrolle, Dual-Use und Sanktionen
25.1
Die Erfüllung eines Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine anwendbaren deutschen, europäischen oder sonstigen zwingenden Exportkontroll-, Sanktions-, Embargo- oder außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
25.2
Dies gilt insbesondere für Vorschriften über:
- Ausfuhrgenehmigungen,
- Dual-Use-Güter,
- Waffen und Rüstungsgüter,
- Embargos,
- wirtschaftliche Sanktionen,
- Sanktionslisten,
- Endverbleib,
- Endverwendung
- und sonstige außenwirtschaftliche Beschränkungen.
25.3
KS tec ist berechtigt, eine Lieferung auszusetzen oder zu verweigern, wenn eine erforderliche Genehmigung nicht vorliegt oder die Durchführung des Geschäfts gegen anwendbare Exportkontroll-, Sanktions- oder Embargovorschriften verstoßen würde.
25.4
KS tec ist ferner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund nach Vertragsschluss eingetretener oder bekannt gewordener rechtlicher Beschränkungen unzulässig oder unzumutbar wird.
25.5
Entstehen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden, einer vom Kunden veranlassten unzulässigen Weiterlieferung oder eines sonstigen vom Kunden zu vertretenden Verstoßes Kosten oder Schäden, haftet der Kunde hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften.
25.6
Der Kunde hat KS tec von berechtigten Ansprüchen Dritter und Behörden freizustellen, soweit diese auf einem vom Kunden zu vertretender Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen beruhen.
§ 26 Höhere Gewalt und Lieferkettenstörungen
26.1
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige außerhalb des Einflussbereichs von KS tec liegende Ereignisse befreien KS tec für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkungen von den betroffenen Leistungspflichten.
26.2
Dies gilt insbesondere für:
- Bürgerkrieg,
- Pandemien,
- Epidemien,
- Streiks,
- Aussperrungen,
- Energieausfälle,
- Rohstoffmangel,
- Produktionsausfälle,
- Ausfälle wesentlicher Vorlieferanten
- und vergleichbare Ereignisse.
26.3
Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist KS tec berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
§ 27 Verjährung
27.1
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des
Kunden wegen Sachmängeln zwölf Monate ab dem gesetzlichen Beginn der
Verjährung. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche wegen Mängeln
eines Bauwerks oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, bleiben unberührt.
27.2
Die Verkürzung nach Ziffer 27.1 gilt nicht bei Vorsatz oder Arglist, bei
Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei
Ansprüchen nach zwingendem Produkthaftungsrecht, bei ausdrücklich übernommenen
Garantien sowie in Fällen, in denen das Gesetz zwingend eine längere
Verjährungsfrist vorsieht. Gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb der
Lieferkette bleiben unberührt.
27.3
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
§ 28 Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der KS tec GmbH in Puchheim.
§ 29 Gerichtsstand
29.1
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das für den Sitz der KS tec GmbH zuständige Gericht. KS tec ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
29.2
Bei internationalen Geschäften gilt die Gerichtsstandsvereinbarung im Rahmen der jeweils anwendbaren internationalen Zuständigkeitsvorschriften.
§ 30 Rechtswahl
30.1
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen KS tec und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
30.2
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
30.3
Zwingende Vorschriften des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen Sitz hat, bleiben unberührt, soweit deren Anwendung zwingend vorgeschrieben ist.
§ 31 Datenschutz
KS tec verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von KS tec.
§ 32 Schlussbestimmungen
32.1
Individuelle Vereinbarungen zwischen KS tec und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
32.2
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit
gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen
und vorrangige Abreden der Parteien bleiben hiervon unberührt.
32.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
32.4
Eine automatische Zustimmung des Kunden zu Änderungen dieser AGB durch bloßes Schweigen wird nicht vereinbart.
32.5
Diese AGB gelten in deutscher Sprache.
KS tec GmbH
Gutenbergstr. 9
82178 Puchheim
Deutschland
Amtsgericht München, HRB 229849
USt-IdNr. DE309304895
Stand: September 2026